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Allgemeine Geschäftsbedingungen herunterladen

 

Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen sind zwischen der Zimmermann AG Elektromaschinen und den Abneh-

mern gegenseitig gültig und verbindlich. Andere Bedingungen gelten nur, wenn diese ausdrücklich und

schriftlich vereinbart worden sind. Wenn vom Kunden ein Kostenvoranschlag verlangt wurde, so wird

dieser bei Nichterteilen des Auftrags mit mindestens CHF 50.00 in Rechnung gestellt.

 

Versand

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

 

Zahlungskonditionen

Die Zahlungen haben innert 30 Tagen netto ab Fakturadatum zu erfolgen. Mangels anderslautender

Vereinbarung ist ein Drittel des Preises bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Meldung der Versand-

bereitschaft und die Schlusszahlung bei erfolgter Lieferung fällig.

Die Zahlungen sind am Domizil des Lieferanten zu dessen freien Verfügung ohne Abzug von Skonto,

Spesen, Steuern oder Gebühren irgendwelcher Art zu leisten.

Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir 5 % Verzugszins.

 

Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Ware, die nicht

vollständig bezahlt ist, darf weder veräussert noch verpfändet noch sonstwie mit Rechten Dritter

belastet werden. Vorbehalten bleibt eine Veräusserung im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätig-

keit des Erwerbers. In diesem Fall tritt der Erwerber seine Kaufpreisforderung an uns ab.

Desweiteren ist der Besteller verpflichtet, bei allen zur Errichtung und Aufrechterhaltung eines rechts-

gültigen Eigentumsvorbehalts nötigen Massnahmen und Formalitäten mitzuwirken und diesbezüglichen

Kosten zu tragen.

 

Warenrückname

Eine Warenrückname (nur Waren in Originalverpackung) erfolgt nur nach vorheriger, schriftlicher

Vereinbarung, unter Anrechnung von Bearbeitungs- und Versandkosten, welche mindestens 20 %

des Kaufpreises betragen. Artikel, die aufgrund einer Bestellung extra angefertigt oder zusammen-

gestellt worden sind, werden nicht zurückgenommen.

 

Gewährleistung

Wir übernehmen eine Gewährleistung nach Massgabe des Haftungsumfanges unserer Lieferanten.

Die Garantie erstreckt sich lediglich auf die gelieferte Ware, nicht aber auf die in Zusammenhang

damit stehenden Montagearbeiten und Reisekosten. Von Gewährleistung ausgeschlossen sind

Schäden infolge unsachgemässer Lagerung/Handhabung, natürliche Abnützung und Missachten

von Vorschriften. Aenderungen oder Reparaturen, die ohne unsere schriftliche Zustimmung erfolgen,

entlasten uns von der Gewährleistungspflicht.

Jede weitere Haftung, insbesondere Schadenersatz oder Vertragsauflösung kann die Zimmermann AG

Elektromaschinen nicht übernehmen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungspflicht erlischt jeder Garantie-

anspruch.

 

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Zimmermann AG Elektromaschinen

in CH-6048 Horw LU. 

Das Rechtsverständnis untersteht Schweizerischem Recht, insbesondere dem Schweizerischen Obliga-

tionenrecht – unter Ausschluss der Bestimmungen über das Wiener Kaufrecht.

 

Horw, Januar 2015